Sie befinden sich auf der lexoffice-Website für Steuerberater
Hier kommen Sie zur lexoffice-Hauptseite
goAML
goAML

goAML ab Januar 2024 für alle Steuerberater:innen Pflicht

Die Registrierungspflicht auf dem Meldeportal der Financial Intelligence Unit (FIU) dient unter anderem dem Kampf gegen Geldwäsche

Breadcrumb-Navigation

    Schon wieder Bürokratie und neue Anforderungen: Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer unterliegen den Pflichten des Geldwäschegesetzes (GwG). Zu den Pflichten gehört auch die ab 2024 vorzunehmende Registrierung auf dem Verdachtsmeldeportal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) namens „goAML“

    Autor:in: Carola Heine

    Veröffentlicht:

    Kategorie: Steuerberater:innen

    Portal zur Abgabe von Verdachtsmeldungen

    Bereits seit dem 1. Februar 2018 sind Verdachtsmeldungen gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 GwG grundsätzlich elektronisch zu übermitteln.

    Dazu findet sich auf dem Portal ein Hinweis, der technikaffine Menschen kurz die Stirn runzeln lässt:

    Bei einer Erstmeldung sowie ab einer zweistündigen Störung der elektronischen Übermittlung einer Verdachtsmeldung ist die Abgabe auf dem amtlichen Formular per Fax zulässig. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit ist eine knappe Darlegung der Tatsachen beizufügen, aus denen sich die Erforderlichkeit der Faxübermittlung ergibt. Hierfür stehen Ihnen die Meldeformulare 033572 und 033573 im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (FMS) unter der Rubrik „FIU“ zur Verfügung. (…)
    Sollte auch die Übermittlung per Fax nicht möglich sein, ist das ausgefüllte Meldeformular per Briefpost an folgende Adresse zu senden …

    Das klingt so, als ob Behörden den Anforderungen des digitalen Zeitalters nicht gewachsen sind. Tatsächlich sind aber auch viel zu viele Kanzleien und Steuerberater:innen, die prädigital steckengeblieben und mit Online-Meldeportalen im Zweifelsfall überfordert sind: Auch denen ist es geschuldet, dass man 2023 und 2024 in Deutschland immer noch wichtige Meldungen per Fax vornehmen kann. Hier immerhin schon „nur“ als Alternative.

    Manuelle Eingaben, Ausweichwege per Fax – wie an so vielen Stellen in der deutschen Digitalisierungslandschaft der Behörden ist überall noch Luft nach oben. Doch ob Sie unzufrieden sind, die Sinnfrage stellen oder alles ganz anders gemacht hätten:

    Die Registrierungspflicht gilt für Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, vereidigte Buchprüfer:innen, Steuerbevollmächtigte und Lohnsteuerhilfevereine unabhängig davon, ob sie tatsächlich Geldwäschemeldungen abgeben möchten bzw. müssen (§ 45 Abs. 1 Satz 2 GWG).

    „Die Registrierung bei goAML unterstreicht Ihre Bereitschaft zur Befolgung geldwäscherechtlicher Pflichten. Eine hohe Registrierungsquote trägt auch dazu bei, die besondere Rolle des steuerberatenden Berufs als Compliance-Instanz bei der Bekämpfung der Geldwäsche nach außen zu dokumentieren.“
    Linienmuster

    Meldeportal der Financial Intelligence Unit (FIU)

    Für die elektronische Übermittlung der nach dem Geldwäschegesetz zu meldenden Sachverhalte steht das Meldeportal „goAML Web“ zur Verfügung. Die Nutzung von „goAML Web“ setzt voraus, dass Sie sich zuvor auf dem Portal registrieren – was ab Januar nun verpflichtend ist.

    Registrieren Sie sich jetzt, denn kurz vor knapp ist mit Serverüberlastung zu rechnen. Außerdem kennen Sie sich dann bereits aus, wenn eine Meldung nötig wird.

    goAML Webportal

    Den eigenen Fortschritt können Sie bedarfsgerecht steuern

    Während die Steuerbranche immer wieder neue bürokratische Herausforderungen neben der eigenen Digitalisierung und den regulären Abläufen bewältigen muss, bleibt Ihnen als Steuerberater:in vor allem die Möglichkeit, zuerst und wenigstens die eigenen Abläufe zu optimieren.

    Selbstbuchende Mandantinnen und Mandanten, Automatisierung und Prozessoptimierung und das Auslagern von Aufgaben mithilfe der Schnittstellen unseres Partner-Ökoysstems: Die Möglichkeiten sind groß und wir beraten Sie gerne.

    lex‘ talk about tax – der Podcast von lexoffice zur Zukunftskanzlei

    Der Podcast greift die Themen der #Zukunftskanzlei auf: neue Arbeitsfelder für Steuerberater, Menschen aus der Branche mit ihren Erfahrungen, moderne digitale Technologien und konkrete Tipps, die schon heute umsetzbar sind. Deine Gastgeber, Carola Heine und Olaf Clüver aus dem lexoffice Team, sind für dich der Zukunft auf der Spur. Dazu bringen sie eigenen Themen ein und lassen im Gespräch mit Gästen die Sprühfunken fliegen. Sei dabei in der Runde, freue dich auf neue Einblicke und hole dir den Extra-Schub auf der Zukunftsgeraden.

    lxlp