Selbständig und krank – was nun? Existenzangst, Sorge um Kunden und Aufträge

Selbständig und krank – was nun?Existenzängste, Sorge um Kunden und Aufträge

Wie steht es um deine Absicherung, wenn du erkrankst? Nicht nur vorübergehend mit einer Woche Grippe, sondern ernsthaft?

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    Wenn alles gut läuft, ist es eine wunderbare Sache, selbständig zu sein: Freie Zeiteinteilung, kein Chef, Geld verdienen mit dem, was du liebst. Kein Grund weit und breit, sich zurück in ein Angestelltenverhältnis zu wünschen. Doch wenn du ernsthafte Gesundheitsprobleme bekommst, selbständig und krank bist, kann die Lage leider schnell ganz anders aussehen.

    Autor:in: Carola Heine

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    Kategorie: Arbeitsalltag , Erfolgstipps für Selbstständige

    Selbständig und krank sein ist kein Spaß. Ein paar Wochen einer hartnäckigen Grippe mitsamt Folgen, chronische Erkrankungen, Unfälle oder plötzlich erkannte ernste Krankeiten wie Krebs können zu kritischen Situationen führen. Denn ob einige Wochen oder gleich Jahre, in solchen Phasen musst du mit großen oder gar vollständigen Verdienstausfällen rechnen. Existenzängste und seelisch schwierige Phasen sind vorprogrammiert.

    Teil des Vorsorge-Puzzles: Krankentagegeld

    Hast du dich beim Start in die Selbständigkeit dafür entschieden, freiwillig weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben? Dann musst du die Krankenkasse darauf hingewiesen haben – denn das ist erstaunlicherweise bei vielen Krankenkassen separat nötig, dass du darauf hinweist und kann sehr daneben gehen, wenn du es nicht tust – dass du damit auch für eine Krankengeldzahlung ab dem 43. Tag der Erkrankung versichert sein willst.

    Bis zum 43. Tag bist du dann selbständig und krank dann auf deine Ersparnisse angewiesen. Das ist natürlich keine gute Idee, daher solltest du bei der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich einen so genannten zusätzlichen Wahltarif für die Krankengeldzahlung ab dem 15. Tag abschließen. Für einen relativ geringen Betrag bekommst du dann Krankengeld ab dem 15. Tag lückenloser Krankschreibung. Die Höhe des Krankengelds ist in den Wahltarifen wählbar. Je höher das Krankengeld, desto höher der Beitrag, den du dafür zahlst. Allerdings darf die Höhe des Krankengelds nicht die Höhe deines Nettoeinkommens übersteigen.

    Im Ernstfall musst du also zwei Wochen ohne Einkünfte überbrücken, was einfacher ist als sechs Wochen oder länger. Diesbezüglich ist die gesetzliche Krankenversicherung also grundsätzlich eine sehr gute Idee.

    Bei der privaten Krankenversicherung ist es ebenfalls möglich, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Man muss auch hier im Krankheitsfall nachweisen können, dass der Job nicht mehr ausgeführt werden kann und die Ansichten über das noch Machbare können sehr auseinandergehen, wenn die Versicherung zahlen soll. Ohne Attest läuft nichts und es kann schwierig sein zu belegen, dass die Tätigkeit nicht mehr ausgeführt werden kann – ein Coach mit gebrochenen Armen und Beinen kann zum Beispiel immer noch sprechen, warum sollte er oder sie nicht coachen können? Wenn du Pech hast, musst du also krank und selbständig noch gegen die Versicherung kämpfen.

    Monatelang krank? Die Berufsunfähigkeitsversicherung

    Krankentagegeld ist keine langfristige Lösung, denn die Leistungsdauer ist begrenzt und deckt daher keinen totalen Ausfall über viele Jahre oder für immer ab. Die Dauer beträgt je nach Kasse und Vertrag zwischen 26 und 78 Wochen in einem Zeitraum von drei Jahren. Das passt zu einer Grippe oder einem komplizierten Beinbruch. Das passt nicht zu schwerwiegenden Erkrankungen, die dich viel länger oder für immer aus der Bahn werfen.

    Wer länger erkrankt, ist auf eine zusätzliche Versicherung angewiesen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz: BU . Berufsunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn du bereits seit sechs Monaten deiner Tätigkeit aufgrund einer schweren Krankheit oder Verletzung nicht mehr nachgehen kannst.

    Die BU springt also quasi dann ein, wenn das Krankentagegeld nicht mehr gezahlt wird. Besonders gut und wichtig: Die BU zahlt auch bei vorübergehender Berufsunfähigkeit- auch, wenn eine Genesung in Aussicht steht.

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    Noch eine Absicherung für Selbständige: Die Erwerbsminderungsrente

    Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, aber vom Rentenalter noch weit entfernt ist, braucht ein Auffangnetz. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung kann das Einkommen ersetzen:

    Mehr über die Erwerbsminderungsrente

    Pleite und am Anschlag – was jetzt?

    Wenn du kein Krankengeld mehr bekommst, keine Versicherungen hast und dein privates Vermögen aufgebraucht ist, hilft nur noch der Gang zum Arbeitsamt und der zeitnahe Antrag auf Arbeitslosengeld II.

    Denn auch Selbständige haben Anspruch auf die Unterstützung, wenn sie ihren Aufenthaltssitz in der BRD haben, sich noch vor dem Renteneintritt befinden und drei Stunden täglich arbeiten könnten, aber vom aktuellen Einkommen und Vermögen nicht leben können. Anders ausgedrückt: Wenn du selbstständig bist und wegen Krankheit zu wenig verdienst, um deinen Lebensunterhalt (Miete, Versicherungen, Essen und Co.) zu bestreiten, dann hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

    Krank und selbständig – was ist mit den Kunden?

    Deine Kunden werden teils geduldig sein, teils werden sie nicht auf dich warten. Du musst also damit rechnen, dass Krankheit dich nicht nur finanzielle Einbussen kostet, sondern auch einen Teil oder im schlimmsten Fall alle deine Kunden.

    Die Chancen, zurück in die Geschäftsbeziehung kommen zu können, steigen entscheidend, wenn du dich fair verhältst und Bescheid sagst, sobald du absehen kannst, dass du nicht nur wie bei einer Erkältung einige Tage ausfällst, sondern ernsthaft und langfristig erkrankt bist.

    Wenn du längerfristig erkrankt sein wirst, kannst du jemanden aus deinem Netzwerk in den Auftrag vermitteln unter der Absprache, dass du zurückkehren kannst. Der Kollege oder die Kollegin sollte dir das schriftlich zusichern, dafür verzichtest du auf eine Vermittlungsprovision, die den Erhalt von Krankengeld nur verkomplizieren würde.

    Im Notfall? Arbeiten.

    Mit einer virtuellen Assistentin für deine Hauptkommunikation und der berühmten freien Zeiteinteilung kannst du auch vom Krankenbett aus arbeiten, notfalls auch im Krankenhaus. Das mag hart klingen, aber immerhin verlierst du so nicht alle Kunden, sondern lernst notgedrungen, dich auf Wesentliches zu fokussieren.

    Wenn das Krankenhaus kein WLAN hat, kauf dir einen Surfstick, um unabhängig zu sein. Buchhaltung erledigen, Mails beantworten, ja sogar Neukundengewinnung lassen sich auch mit Tropf am Arm und mit Fieber im Schädel bewältigen, wenn es vorübergehend nicht anders geht.

    Fazit

    Damit du nicht unter solchen Druck gerätst, sind Absicherungen und Rücklagen wichtig. Um Rücklagen aufbauen zu können, sind faire Stundensätze wesentlich, und damit auch im größten Stress den Überblick behalten kannst, brauchst du ein Konto, das mitdenkt.

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