Geschäftskonto mit SEPA-Lastschrift in lexoffice eröffnen

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Auf dem Geschäftskonto herrscht ständig Bewegung. Alle Transaktionen wollen im Auge behalten werden. Das bedeutet: Der Verwaltungsaufwand ist hoch – vor allem, wenn Sie bei Zahlungsausgängen jede Überweisung manuell eingeben müssen. Für genau diesen Zweck bietet sich ein SEPA-Lastschriftverfahren an. Und nicht nur dafür: Auch, um fällige Rechnungsbeträge von Kund:innen einzuziehen, ist das SEPA-Lastschriftverfahren von Vorteil. Warum? Ganz einfach: Es bietet Ihnen die Sicherheit, dass die Zahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt auch wirklich auf Ihrem Konto eingeht. Mit dem lexoffice Geschäftskonto genießen Sie alle Vorteile, die ein SEPA-Lastschriftverfahren bietet – und das ohne zusätzliche Kosten!

Was ist eine SEPA-Lastschrift?

Das SEPA-Lastschriftverfahren bietet die Möglichkeit, fällige Rechnungsbeträge von Kund:innen direkt über deren Konto einzuziehen. Damit dies möglich ist, müssen Kund:innen mittels eines Formulars eine Einzugsermächtigung – das sogenannte SEPA-Lastschriftmandat – erteilen. Dies berechtigt Zahlungsempfänger:innen dazu,, Abbuchungen vornehmen zu dürfen. Ohne dieses Mandat ist keine Abbuchung möglich.

Das Lastschriftmandat muss nicht für jede Zahlung unterschrieben werden. Durch eine einmal erteilte Berechtigung dürfen zukünftig weitere Buchungen vom entsprechenden Konto vorgenommen werden.

SEPA-Basis-Lastschrift vs. SEPA-Firmenlastschrift

Bei SEPA-Lastschriften unterscheidet man zwischen der SEPA-Basis-Lastschrift und der SEPA-Firmenlastschrift.

Für Privatpersonen gilt die SEPA-Basis-Lastschrift: Verbraucher:innen können dabei dem Einzug mit einer Frist von acht Wochen widersprechen. Wird ein Betrag ohne gültiges Mandat abgebucht, erhöht sich diese Frist auf bis zu 13 Monate.

Handelt es sich bei den Zahlungspflichtigen um Firmen, gilt die SEPA-Firmenlastschrift. Nach erfolgtem Einzug besteht bei der Firmenlastschrift kein Erstattungsanspruch.

Geschäftskonto mit Buchhaltung - so werden Transaktionen und Belege perfekt synchronisiert

lexoffice Geschäftskonto mit kostenloser SEPA-Firmenlastschrift

Das lexoffice Geschäftskonto führt Buchhaltung und Banking zusammen. Durch die direkte Anbindung des Geschäftskontos an Ihre lexoffice Buchhaltungssoftware, profitieren Sie von automatisierten Abläufen: Bankbuchungen und Belege werden automatisch miteinander verknüpft, verbucht und archiviert.

Was an anderer Stelle kostet, gibt es bei lexoffice kostenfrei: Das Hinterlegen von SEPA-Firmenlastschriftmandaten für Ihre eigenen Lieferanten ist kostenlos. Sparen Sie sich manuelle Überweisungen, indem Sie Ihre Lieferanten ganz bequem den fälligen Betrag von Ihrem Konto abbuchen lassen. Dies spart nicht nur Zeit, sondern letztendlich auch Kosten.

SEPA-Lastschrift für Kund:innen einrichten mit dem lexoffice Geschäftskonto

Für die Möglichkeit, fällige Rechnungsbeträge Ihrer Kund:innen einzuziehen, arbeitet lexoffice eng mit SepaHeld zusammen. SepaHeld fungiert als Schnittstelle zwischen lexoffice und GoCardless.

Sie müssen sich nur in lexoffice einloggen, sich mit GoCardless verbinden und anschließend das gewünschte SepaHeld-Paket auswählen. SepaHeld kümmert sich sodann darum, die jeweiligen Lastschriftmandate Ihrer Kund:innen einzuholen und wickelt in Zusammenarbeit mit GoCardless alle Lastschriften automatisch für Sie ab.

Die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens

Ob Zahlungsempfänger:in oder Zahlungspflichtige:r, das Lastschriftverfahren bietet Ihnen viele Vorteile.

Als Zahlungsempfänger:in können Sie das Datum des Einzugs festlegen und wissen somit, wann das Geld auf Ihrem Konto eingeht. Das bietet Ihnen Planungssicherheit und die Möglichkeit, Ihre Zahlungsmittelverwaltung zu optimieren.

Als Zahlungspflichtige:r sparen Sie mit dem Lastschriftverfahren im Gegensatz zu einer Überweisung einiges an Zeit. Erteilen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat, müssen Sie nicht bei jeder Bestellung manuell eine Überweisung an Ihre Lieferanten tätigen. Zwar gibt es die Möglichkeit, einen Dauerauftrag einzurichten, das ist jedoch nur sinnvoll, wenn sie dem jeweiligen Lieferanten jeden Monat den exakt gleichen Betrag schulden.

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SEPA-Lastschrift als Ergänzung der automatisierten Buchhaltung

In der Buchhaltung ist die geordnete und lückenlose Erfassung aller Geschäftsvorfälle das A und O. In jeder Situation den Überblick zu behalten, ist nicht immer einfach. Die Buchhaltungssoftware von lexoffice hilft Ihnen dabei, Ihre Buchhaltung zu automatisieren. Das nimmt Ihnen nicht nur Arbeit ab, sondern reduziert auch die Fehleranfälligkeit – und somit auch mögliche Probleme mit dem Finanzamt.

Verknüpft mit dem lexoffice Geschäftskonto und dem SEPA-Lastschriftverfahren runden Sie Ihre Buchhaltung ab: Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren erfolgen Zahlungseingänge und -ausgänge automatisch – Ihre manuellen Aufwände reduzieren sich erheblich. Zudem werden Belege automatisch mit der Bankbuchung verknüpft. Buchhaltung und Banking greifen somit perfekt ineinander.

Geschäftskonto eröffnen online - in nur 10 Minuten erledigt

Schritt für Schritt zum lexoffice Geschäftskonto mit SEPA-Lastschrift

Die Voraussetzung für die Eröffnung des lexoffice Geschäftskontos ist ein Wohnsitz und ein Firmensitz in Deutschland. Darüber hinaus gibt es keine Vorgaben und die Eröffnung des Geschäftskontos kann schnell und unkompliziert vorgenommen werden.

Sie gelangen über die Info-Kachel auf dem lexoffice Dashboard zum Geschäftskonto. Alternativ können Sie auch über die Reiter Finanzen und anschließend Bank zum lexoffice Geschäftskonto gelangen.

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Warum jeden Tag Selbst­stän­di­ge das lexoffice Geschäftskonto nutzen …

Über 300.000 Kund:innen und 50.000 Steuerberater:innen nutzen bereits lexoffice.

Thomas Hartmann ist zufrieden mit dem neuen lexoffice Geschäftskonto

Das lexoffice Geschäftskonto rockt! Ich sehe live Zahlungen und spare mir Zeit, da alles an einem Ort ist. Die Verwaltung läuft komplett über einen Log-in bei lexoffice. Das gibt mir Sicherheit, nichts in der Buchhaltung zu übersehen. So kann ich mich auf meine kreativen Videoprojekte konzentrieren.

Thomas Hartmann, TomTuT.de Content Creator

Einfacher geht Buchhaltung nun wirklich nicht:

Ich bezahle mit der Karte von meinem lexoffice Geschäftskonto, bekomme sofort eine Push-Nachricht auf mein Handy, kann direkt den Beleg scannen und zuordnen.

Die perfekte Synergie von Bank und Buchhaltung!

Valerie Wagner, Home Staging Inhaberin

Früher musste ich die Umsätze händisch per CSV-Import in mein lexoffice bringen. Das war nervig+zeitraubend!

Mit dem Geschäftskonto sind die ab jetzt automatisch in lexoffice vorhanden und werden sogar mit dem passenden Buchungsvorschlag versehen.

Einfach nur grandios – da bleibt mir mehr Zeit zum Kaffee trinken.

Jan Peschek, KreativBomber Inhaber

Wieso ich ein lexoffice Geschäftskonto habe? Nun, weil es mir die Freiheit gibt, die für mich zum Freelancer-Lebensgefühl dazu gehört.

Nämlich überall mobil Buchhaltung und Banking zu machen, statt immer nur im Büro am Laptop.

Dagmar Gerigk, Vamos! Leadership Coaching Inhaberin

Häufige Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Geschäftskonto mit SEPA-Lastschrift.

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Wie funktionieren Lastschriften?

Mittels Lastschriften lassen sich Zahlungsprozesse zwischen zwei Konten automatisieren, sofern die jeweiligen Banken dieses Verfahren unterstützen. Bei einer Lastschrift erteilen Zahlungspflichtige dem:der Zahlungsempfänger:in die Berechtigung, den fälligen Rechnungsbetrag vom jeweiligen Konto abbuchen zu dürfen.

Am SEPA-Lastschriftverfahren nehmen insgesamt 36 Länder teil, davon 27 EU-Staaten sowie Andorra, Großbritannien, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt. (Stand Juni 2024)

Das SEPA-Mandat oder auch SEPA-Lastschriftmandat ist eine Einzugsermächtigung, die dazu berechtigt, fällige Rechnungsbeträge vom Konto des:der Zahlungspflichtigen abzubuchen. Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erfolgt durch den:die Schuldner:in, indem er:sie ein Formular ausfüllt, das den:die Zahlungsempfänger:in zur Abbuchung berechtigt.

Die SEPA-Firmenlastschrift ist ausschließlich für den Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen gedacht und kann von Privatpersonen nicht verwendet werden. Bei einmal eingezogenen Beträgen besteht kein Recht auf Rückerstattung.

Anders ist dies bei der SEPA-Basislastschrift. Diese wird für den Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen und Privatpersonen genutzt. Verbraucher:innen haben hier einen Erstattungsanspruch von acht Wochen.

Damit ein SEPA-Lastschriftmandat gültig ist, benötigt es folgende Pflichtangaben:

  • Anschrift und Firmenname des Zahlungsempfängers bzw. der Zahlungsempfängerin,
  • eine Gläubiger-Identifikationsnummer (CI),
  • eindeutige Mandatsreferenznummer,
  • Name und Anschrift des:der Zahlungspflichtigen,
  • BIC der Bank des:der Zahlungspflichtigen sowie die IBAN (Kundenkennung),
  • Art der Zahlung sowie
  • die Angabe, ob es sich um eine Basis- oder Firmenlastschrift handelt.

Grundsätzlich gilt ein Lastschriftmandat auf unbegrenzte Zeit. Allerdings ist dies von der Nutzung des Lastschrifteinzugs abhängig. Wird über einen Zeitraum von 36 Monaten das Lastschriftmandat nicht genutzt, erlischt die Gültigkeit und es muss für zukünftige Buchungen ein neues Mandat erteilt werden.

Wer ein Lastschriftmandat kündigen möchte, muss die Kündigung schriftlich auf dem Postweg an den:die Zahlungsempfänger:in (nicht die Bank) zustellen lassen – am besten per Einschreiben.

Ausgezeichnet durch eKomi

lexoffice erhält bei eKomi 2131 Bewertungen mit 4.8 Sternen (von 1 bis 5).

Geprüft, mehrfach getestet und für sehr gut befunden

lxlp