Befristete Mehrwertsteuersenkung zum 1. Juli 2020
Mehrwertsteuersenkung ab 01.07.2020 im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets
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Mehrwertsteuersenkung ab 01.07.2020 im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets
Am 03.06.2020 hat die große Koalition ein Konjunkturpaket geschnürt, um wirtschaftliche Folgen der Corona-Krise zu bewältigen. Darin enthalten ist die auf sechs Monate befristete allgemeine Absenkung der Mehrwertsteuer. Mit Wirkung zum 1. Juli 2020 – vorbehaltlich der Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat – wird der Regelsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt.
Wirtschaftliche Auswirkungen
Seit 1968 wurde der Regelsteuersatz schrittweise erhöht. Nun erwartet uns eine Mehrwertsteuersenkung: von 19% auf 16 % für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020. Für den ermäßigten Steuersatz ist eine Anpassung um 2 Prozentpunkte von 7 % auf 5 % vorgesehen. Damit kommt es zum ersten Mal seit 1968 – und somit seit der Einführung des heute bekannten Systems – zur Mehrwertsteuersenkung.
Die Mehrwertsteuersenkung hat weitreichende Auswirkungen für Unternehmen und stellt sie vor erhebliche Herausforderungen. Wer als Unternehmer bereits die Mehrwertsteuererhöhung 2017 von 16 % auf 19 % erlebt hat, kann sich vermutlich gut an die Anpassungsschwierigkeiten erinnern. Aktuell stehen Unternehmer nicht bloß vor der Herausforderung einer kurzen Vorlaufzeit, sondern sie müssen zugleich die (Wieder)Anhebung nach den sechs Monaten zum 01.01.2021 berücksichtigen.
Obgleich das Konjunkturprogramm auf eine Stärkung der Wirtschaft abzielt, ergeben sich für viele Unternehmer zusätzliche Kosten aufgrund der Umstellung auf den neuen Steuersatz, z.B. durch die Anpassungen von Preislisten. Der Unternehmer muss zudem entscheiden, ob und wie die Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weitergebeben wird. Ebenfalls sollte eine Analyse erfolgen, inwiefern die Steuersenkung eigene Umsatzeinbußen aufgrund von Corona durch die angestrebte Konsumstärkung wettmachen kann.
Praxis-Tipp: Grundsätzlich soll gelten
Regelsteuersatz § 12 Abs. 1 UStG
- Ausgeführte Umsätze bis 30.06.2020: 19 %
- Ausgeführte Umsätze von 01.07.2020 bis 31.12.2020: 16 %
- Ausgeführte Umsätze ab dem 01.01.2021: 19 %
Ermäßigter Steuersatz § 12 Abs. 2 UStG
- Ausgeführte Umsätze bis 30.06.2020: 7 %
- Ausgeführte Umsätze von 01.07.2020 bis 31.12.2020: 5 %
- Ausgeführte Umsätze ab dem 01.01.2021: 7 %
Jetzt informieren und vorbereitet sein
Der 01.07.2020 stellt ein entscheidendes Datum für Sie als Unternehmer dar. Denn die Mehrwertsteuersenkung trifft jeden Unternehmer und muss auch in Ihrer Business-Software berücksichtigt werden.
Wir bei lexoffice kümmern uns für Sie darum, dass Ihnen wie gewohnt eine aktuelle und konforme Software zur Verfügung steht und passen die Steuersätze für Sie an. Zudem bieten wir kostenlos umfangreiche Informationen über Detailfragen zum Umgang mit den Änderungen, Praxis-Tipps für Unternehmer und einen Mehrwertsteuerrechner, um konkret die Auswirkungen sichtbar zu machen. So sind Sie bestens vorbereitet auf die kommende Mehrwertsteuersenkung.