Geldwerter Vorteil

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    Das Wichtigste in Kürze

    Ein geldwerter Vorteil ist eine materielle oder immaterielle (Sach-)Leistung, die Arbeitnehmer:innen von Unternehmen als Ergänzung zum eigentlichen Lohn oder Gehalt gewährt wird. Typische Beispiele für geldwerte Vorteile sind die Nutzung von Firmeneigentum für private Zwecke, wie der Firmenwagen oder das Firmenhandy und die Ausgabe von Gutscheinen oder Gewährung von Mitarbeiterrabatten. Geldwerte Vorteile sind ein gutes und häufig genutztes Instrument des Personalmarketings.

    Grundsätzlich sind geldwerte Vorteile steuerpflichtig, allerdings gelten zahlreiche spezifische Freigrenzen und Freibeträge. Außerdem bleiben geldwerte Vorteile, die überwiegend einem betrieblichen Interesse dienen, steuerfrei.

    Was ist ein geldwerter Vorteil?

    Ein geldwerter Vorteil ist eine materielle oder immaterielleeine (Sach-)Leistung, die Arbeitnehmer:innen von Unternehmen als Ergänzung zum eigentlichen Lohn oder Gehalt gewährt wird. Auch die zeitlich begrenzte Überlassung von Gegenständen, Waren oder Leistungen zählt dazu.

    Grundsätzlich sind geldwerte Vorteile steuerpflichtig, wenn die Sachleistung nicht bevorzugt dem betrieblichen Interesse dient. Allerdings gelten zahlreiche Freigrenzen und Freibeträge. Ein geldwerter Vorteil berechnet sich meist anhand der Kosten, die ein:e Arbeitnehmer:in für die Beschaffung der (Sach-)Leistung selbst aufwenden müsste. Eine Herausforderung hierbei ist die adäquate Festlegung des Wertansatzes, auf dessen Basis der Lohnsteuerabzug zu erfolgen hat.

    Beispiele für geldwerte Vorteile sind privat genutzte Firmenfahrzeuge, Firmenhandys, Gutscheine oder Rabatte für Mitarbeitende sowie gesundheitsfördernde Maßnahmen.

    Warum gewährt ein Unternehmen einen geldwerten Vorteil?

    Geldwerte Vorteile sind ein sehr gutes Instrument des Personalmarketings und dienen der Mitarbeiterbindung. Ob es sich dabei um Zuschüsse zu Mahlzeiten oder die Kostenübernahme bei der Kinderbetreuung handelt, die Beschäftigten wissen diese Sachbezüge zu schätzen und zahlen es dem Unternehmen mit Motivation und Arbeitseinsatz zurück. Somit profitieren Arbeitnehmer:innen und Unternehmen gleichermaßen von den zusätzlichen Sachbezügen.
    In der Regel sind geldwerte Vorteile steuer- bzw. abgabepflichtig, aber üblicherweise erst ab einer bestimmten Freigrenze oder einem Freibetrag. Damit lohnen sie sich auch finanziell sowohl für Unternehmen als auch für Ihre Mitarbeitenden.

    Diese Vorteile hat ein geldwerter Vorteil für ein Unternehmen und für die Mitarbeiter:innen

    Da es sehr unterschiedliche Regelungen zu den einzelnen geldwerten Vorteilen gibt, ist eine Buchhaltungssoftware wie lexoffice eine große Hilfe, wenn es darum geht, die Abrechnungsprozesse zu automatisieren und den Überblick zu behalten.

    Welche Steuerpflichten gelten für geldwerte Vorteile?

    Laut Einkommenssteuergesetz (§8 EStG) ist der mit einer Sachleistung verbundene geldwerte Vorteil eine Einnahme und zählt somit als steuerpflichtiges und sozialversicherungspflichtiges Einkommen.

    Auch wenn die Gesetzestexte es etwas kompliziert ausdrücken, ist die Grundaussage doch recht einfach. Sachleistungen, die als geldwerte Vorteile angesehen werden, gehören zum Arbeitslohn. Und auf den Arbeitslohn sind Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Somit sind geldwerte Vorteile sowohl lohnsteuer– als auch sozialversicherungspflichtig.

    Für einige Sachleistungen sind aber Freigrenzen bzw. Freibeträge festgelegt. Erst wenn der Wert der Sachleistung den Freibetrag übersteigt, wird der geldwerte Vorteil abgabe- bzw. steuerpflichtig. Und das nicht in komplettem Umfang, sondern nur die Differenz zwischen Gesamtwert und Freibetrag. Bei einer Freigrenze hingegen sind die Leistungen bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei. Sobald diese allerdings überschritten ist, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

    Welche geldwerten Vorteile sind immer steuerfrei?

    Besonders beliebt sind geldwerte Vorteile natürlich, wenn sie komplett steuerfrei bleiben. Solche Ausnahmen sieht das Gesetz auch vor. Der geldwerte Vorteil bleibt dann steuerfrei, wenn eine Sachleistung vor allem den Interessen des Unternehmens dient.

    In einem solchen Fall entfallen sowohl die Pflicht zur Lohnsteuer- als auch zur Sozialversicherungsabgabe. Bleiben die Vergünstigungen innerhalb gewisser Grenzen, können Sie als Arbeitgeber:in den geldwerten Vorteil dann leicht berechnen. Sie dürfen den Wert bei null ansetzen. Ihnen bleibt daraufhin nur noch die Verpflichtung, Rechnungen oder Kaufbelege, die den Wert des Sachbezugs dokumentieren, den Lohnunterlagen beizulegen.

    Ein Beispiel für einen geldwerten Vorteil mit überwiegend betrieblichem Interesse ist die Übernahme der Kosten zum Erwerb eines Lkw-Führerscheins, den der:die Mitarbeiter:in zur Ausübung seiner:ihrer Tätigkeit benötigt.

    Weitere Beispiele sind:

    • Zuschüsse zu Umzugskosten,
    • Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern,
    • IT-Geräte wie Laptops, Tablets oder Smartphones, wenn geliehen und
    • beruflich bedingte Arbeitskleidung, die auf den Betrieb zugeschnitten ist.

    Geldwerter Vorteil Beispiele

    Zum besseren Verständnis der Behandlung von geldwerten Vorteilen bieten sich immer Beispiele an. Deshalb werden in der Folge einige Fallbeispiele thematisiert, bei denen genau erklärt wird, ob es sich bei den geldwerten Vorteilen um steuerpflichtige Vorteile handelt und/oder ob es Freibeträge gibt.

    Sachbezüge

    Die einfachste Art von geldwerten Vorteilen stellen Sachbezüge wie Tank- oder Einkaufsgutscheine dar. Auch Eintrittskarten für ein Fitness-Studio sind in dieser Kategorie anzusiedeln. Sachbezüge sind steuerpflichtig, allerdings erst ab einem Freibetrag von 50,00 Euro pro Monat (Stand: 1.1.2024).

    Geschenke

    Geschenke werden meist anlassbezogen vergeben, z. B. bei Dienstjubiläen oder Geburtstagen. Solche Geschenke sind beispielsweise Blumen oder Bücher. Auch wenn im Unternehmen entrümpelt wird, können Mitarbeitende unter Umständen ausrangierte Gebrauchsgegenstände umsonst mit nach Hause nehmen (Achtung: keine Produkte oder Lagerbestände). Dabei gelten Geschenke für Angehörige von Arbeitnehmer:innen nur dann als geldwerter Vorteil, wenn die Angehörigen im selben Haushalt wie der:die Angestellte leben.

    Diese Art von Sachbezügen ist ebenfalls steuerpflichtig, jedoch erst ab einem Freibetrag von 60,00 Euro (Stand: 1.1.2024).

    Personalrabatte

    Wenn Mitarbeitende Produkte des Unternehmens kaufen oder dessen Dienstleistungen in Anspruch nehmen, kann das Unternehmen Personalrabatte gewähren. Der Freibetrag für diese Rabatte liegt bei 1.080,00 Euro pro Jahr (Stand: 1.1.2024).

    Beispiel: Ein:e Mitarbeiter:in eines Automobilunternehmens erwirbt einen Pkw für 25.000 Euro. Als Personalrabatt werden 8 Prozent, also 2.000 Euro gewährt, sodass die Kaufsumme nur noch bei 23.000 Euro liegt. Vom geldwerten Vorteil von 2.000 Euro wird der Freibetrag von 1.080 Euro abgezogen. Damit verbleiben 920 Euro, die abgabepflichtig sind.

    Betriebliche Gesundheitsförderung

    Unternehmen, die Ihren Mitarbeiter:innen gesundheitsfördernde Maßnahmen anbieten, profitieren von diesen gesünderen Beschäftigten. Unter solche Maßnahmen fallen beispielsweise Aktionen zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz oder Raucherentwöhnungskurse sowie Entspannungsangebote. Bis zu einem jährlichen Betrag von 600,00 Euro bleibt dieser Sachbezug steuer- und sozialabgabenfrei (Stand: 1.1.2024).

    Bonusmeilen

    Wer dienstlich viel unterwegs ist und dabei Bonusmeilen sammelt, darf diese bis zu einer Freibetragsgrenze von 1.080,00 Euro pro Jahr privat nutzen, wenn sie diese als Werbegeschenke angeben, die der Kundenbindung dienen. Arbeitgeber:innen haben jedoch die Möglichkeit, auf einer dienstlichen Nutzung der Bonusmeilen zu bestehen (Stand: 1.1.2024).

    Mahlzeiten

    Das Mittagessen, das Unternehmen kostenlos oder verbilligt an die Belegschaft abgeben, ist ein Klassiker des geldwerten Vorteils. Bekommen Beschäftigte die Verpflegung umsonst, sind zur Berechnung des steuer- und beitragspflichtigen geldwerten Vorteils die amtlichen Sachbezugswerte anzusetzen.

    Die Sachbezugswerte ändern sich jährlich. Im Jahr 2024 gelten die folgenden Werte:

    • 313,00 Euro monatlich für Vollverpflegung (10,43 Euro je Kalendertag),
    • 65,00 Euro für Frühstück (2,17 Euro je Kalendertag),
    • 124,00 Euro für Mittag- oder Abendessen (4,13 Euro je Kalendertag).

    Wenn Sie als Unternehmer:in Essensmarken oder Restaurantschecks ausgeben, dürfen Sie pro Mahlzeit noch 3,10 Euro hinzufügen, die steuer- und abgabenfrei bleiben. Essensgutscheine dürfen somit maximal 7,23 Euro wert sein.

    Um den geldwerten Vorteil zu ermitteln, ist definitionsgemäß der Sachbezugswert heranzuziehen. Wenn Ihre Mitarbeiter:innen in der betriebseigenen Kantine beispielsweise 2,50 Euro zum Mittagessen dazuzahlen, dann muss dieser Betrag vom Sachbezugswert von 4,13 Euro abgezogen werden.

    Es verbleiben 1,63 Euro geldwerter Vorteil, der sich bei zwanzig Mittagessen im Monat auf 32,60 Euro summiert.

    Diesen Betrag müssen Sie in der Lohnabrechnung entweder dem Bruttogehalt des:der Beschäftigten hinzurechnen oder Sie können die gesetzlich vorgesehene Pauschalierung ansetzen. Zahlen Sie als Betrieb in diesem Fall auf den Betrag pauschal 25 Prozent Steuern, bleibt der geldwerte Vorteil für die Beschäftigten lohnsteuerfrei und beitragsfrei in der Sozialversicherung. Informieren Sie sich hierzu am besten bei Ihrem:Ihrer Steuerberater:in über die diversen Pauschalierungssätze.

    Firmenwagen

    Der nächste Klassiker des geldwerten Vorteils ist der Firmenwagen, mit dessen privater Nutzung gerade Führungskräfte gern gelockt werden. Auch hier liegt ein versteuerbarer geldwerter Vorteil vor, der entweder über ein Fahrtenbuch oder über die pauschale Ein-Prozent-Regelung zu ermitteln ist.

    Gemäß Ein-Prozent-Regelung werden monatlich ein Prozent des Brutto-Inlandslistenpreises pauschal und 0,03 Prozent des Brutto-Inlandslistenpreises pro Kilometer Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsort versteuert.

    Beispiel: Der Brutto-Inlandslistenpreis beträgt 35.000,00 Euro. Der Arbeitsweg beträgt 40 Kilometer.

    1 % x 35.000,00 € + 0,03 % x 35.000,00 € x 40 = 770,00 €

    Damit unterliegen 770,00 Euro monatlich als zusätzlicher Bruttolohn der Versteuerung. Wenn der Dienstwagen kaum privat genutzt wird, lohnt das Fahrtenbuch. Welche Variante die bessere ist, sollten Sie vorab berechnen.

    Beihilfen in besonderen Fällen

    Arbeitgeber:innen dürfen ihren Angestellten in einer finanziellen Notsituation helfen. Bis zu 600,00 Euro im Jahr dürfen Sie steuerfrei an eine:n Mitarbeiter:in als Beihilfe zahlen. In einem „besonderen Notfall“ kann ausnahmsweise auch ein höherer Beitrag steuerfrei bleiben.

    Allerdings prüft das Finanzamt in der Regel, ob auch wirklich eine Notsituation vorlag. Das kann beispielsweise ein Vermögensverlust durch höhere Gewalt sein, wenn der:die Angestellte vorübergehend in ein Hotel ziehen muss, weil das Eigenheim abgebrannt ist.

    Liegt kein Notfall vor, erkennt das Finanzamt die Beihilfe nicht an und das Geld unterliegt einer nachträglichen Versteuerung.

    Direktversicherungen

    Eine Direktversicherung gilt als geldwerter Vorteil mit einer Beitragsbemessungsgrenze. Diese Grenze liegt bei acht Prozent. Diese acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sind steuerfrei.

    Im Jahr 2024 sind das 302,00 Euro im Monat beziehungsweise 3.624,00 Euro jährlich.

    Parkplätze

    Kostenfreie Parkplätze für die Angestellten sind auf dem Firmengelände immer steuerfrei. Auch Parkplätze in unmittelbarer Nähe des Firmengeländes, die verbilligt oder kostenfrei angeboten werden, sind steuerfrei, da ein überwiegend betriebliches Interesse vorliegt.

    Ein geldwerter Vorteil, der grundsätzlich versteuert werden muss, liegt vor, wenn die Parkplätze weiter entfernt liegen oder den Mitarbeiter:innen Parkgebühren erstattet werden. Liegt der Wert über 50,00 Euro im Monat, ist dieser geldwerte Vorteil dann auch steuerpflichtig.

    Zusammenfassung

    Der geldwerte Vorteil wird von Arbeitgeber:innen an ihre Angestellten ausgegeben. Dabei handelt es sich häufig um Sachleistungen, es können aber auch Kostenzuschüsse für bestimmte Leistungen sein.

    Diese Leistungen haben einen Wert, der in Geld bemessen werden kann, sich aber nicht in Geldbeträgen äußert. In der Regel handelt es sich dabei um Mitarbeiterrabatte, Sachbezüge oder die Bereitstellung von Geräten und Objekten zur Nutzung oder zum Verbrauch.

    Häufig gestellte Fragen

    Was ist ein geldwerter Vorteil?

    Ein geldwerter Vorteil ist eine materielle oder immaterielle (Sach-)Leistung, die Arbeitnehmer:innen von Unternehmen als Ergänzung zum eigentlichen Lohn oder Gehalt gewährt wird. Beispiele für geldwerte Vorteile sind privat genutzte Firmenfahrzeuge, Firmenhandys, Gutscheine oder Rabatte für Mitarbeitende sowie gesundheitsfördernde Maßnahmen.

    Grundsätzlich zählen geldwerte Vorteile zum steuer- und sozialabgabenpflichtigen Einkommen. Allerdings gibt es einige Freibeträge, Freigrenzen und abgabenmindernde Ausnahmen. Außerdem bleiben geldwerte Vorteile, die überwiegend einem betrieblichen Interesse dienen, steuerfrei.

    Wenn der Wert der Sachleistung einen Freibetrag übersteigt, wird der geldwerte Vorteil abgabe- bzw. steuerpflichtig. Das aber nicht in komplettem Umfang, sondern nur die Differenz zwischen Gesamtwert und Freibetrag. Bei einer Freigrenze hingegen sind die Leistungen bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei. Sobald diese allerdings überschritten ist, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

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