ust id prüfen - umsatzsteuer id

Die USt-ID prüfen

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    Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) muss jedes Unternehmen haben, das innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen empfängt oder anbietet. Unternehmen, die an innergemeinschaftlichen Geschäften beteiligt sind, unterliegen der Verpflichtung, die USt-ID der Geschäftspartner zu prüfen. Ansonsten können hohe Steuernachzahlungen entstehen. Wie Sie die USt-ID prüfen, erfahren Sie in diesem Artikel.

    Kategorie: Steuern

    Was ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

    Die USt-ID – auch USt-IdNr oder USt-IdentNr – ist eine Steuernummer für Unternehmen innerhalb Europas, die mit anderen europäischen Unternehmen außerhalb der eigenen Landesgrenzen Handel betreiben. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Steuernummer. Die USt-ID erhalten Unternehmen zusätzlich zur Steuernummer.

    Die USt-ID dient der Kennzeichnung eines Unternehmens bei Auslandsgeschäften und gehört auf alle entsprechenden Rechnungen.

    Die Umsatzsteuer-ID ist wichtig für Geschäfte mit ausländischen Unternehmen, da für Ihr Unternehmen keine Umsatzsteuer anfällt, wenn Sie Waren oder Dienstleistungen an ein EU-Unternehmen verkaufen. Allerdings gilt das nur dann, wenn das andere Unternehmen über eine gültige USt-ID verfügt.

    Um in Erfahrung zu bringen, ob das der Fall ist, müssen Sie die USt-ID prüfen.

    Die Wichtigkeit der USt-IdNr-Prüfung

    Die Umsatzsteuer bringt den Staaten innerhalb der EU am meisten Geld ein. Allerdings ist sie auch recht anfällig für Betrug und Steuerhinterziehung. Vor allem mit gefälschten USt-IDs lassen sich Kriminelle gerne Waren steuerfrei anliefern. Das ist beispielsweise für Geschäfte auf dem Schwarzmarkt ein beliebtes Betrugsmodell.

    Das funktioniert allerdings nur deshalb, weil viele Unternehmen nicht die USt-ID prüfen, wenn sie Geschäfte mit anderen EU-Unternehmen vollziehen. Dadurch ist es möglich, mit gefälschten oder gestohlenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern Geschäfte zu machen und dabei die Umsatzsteuer zu sparen.

    Deshalb besteht seit 2010 eine Verpflichtung für alle Unternehmen, die USt-ID der Geschäftspartner zu prüfen. Im Jahr 2020 fand zudem eine Verschärfung der Regelung durch die sogenannten „EU Quick Fixes“ statt. Dabei handelt es sich um Anpassungen der Regelungen für die Umsatzsteuer bei EU-Geschäften, die unter anderem auch die Überprüfungspflicht der USt-ID enthalten. Diese Prüfung muss mit der „Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns“ erfolgen.

    Das Problem bei der Prüfung der USt-ID ist vor allem die Frage nach der Gültigkeit und die Frage: Wem gehört die Umsatzsteuer-ID-Nummer? Eine USt-ID kann jedes Unternehmen vorlegen. Schließlich handelt es sich um eine simple Zahlenfolge. Die Überprüfung der Echtheit ist wichtig.

    Die USt-IdNr abfragen

    Die USt-ID kann auf zwei Weisen überprüft werden: Entweder durch eine Überprüfung der Gültigkeit oder durch eine eindeutige Überprüfung der Zugehörigkeit zum entsprechenden Unternehmen.

    Für die Überprüfung im Rahmen der Nachweispflicht für die USt-ID müssen Sie die eindeutige Variante wählen. Dabei ist auch zu beachten, dass die Überprüfung möglichst zeitnah erfolgen sollte, damit alle Daten zum Zeitpunkt des abgewickelten Geschäfts stimmen.

    Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern können Sie auf unterschiedlichen Portalen abfragen:

    Beim BZSt die USt-ID prüfen

    Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bietet mehrere Möglichkeiten an, wie Sie die UST-ID prüfen können:

    Über ein Online-Formular können Sie eine einzelne USt-ID abfragen. Dabei müssen Sie im Formular die entsprechenden Daten eintragen und bekommen dann nach Bestätigung der Daten ein Ergebnis.

    Einfacher und dauerhafter ist der Weg einer Mehrfachabfrage über eine elektronische Schnittstelle. Diese XML-RPC-Schnittstelle müssen Sie installieren und mit Ihrem Softwaresystem verbinden. So erhalten Sie direkten Zugang zum BZSt.

    Über diese Schnittstelle können Sie dann alle USt-IDs ohne großen Aufwand überprüfen. Sie müssen die Daten nicht mehr neu eingeben, da sie bereits in der Datenbank vorhanden sind.

    Allerdings lassen sich über das BZSt keine deutschen USt-IDs überprüfen. Diese brauchen Sie aber auch nicht, wenn Sie Ihre Geschäfte von Deutschland aus führen.

    Über MIAS die USt-ID prüfen

    MIAS ist das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem. Im Englischen spricht man hingegen vom VIES, dem VAT Information Exchange System.

    MIAS beziehungsweise VIES ist ein Portal, das die Europäische Union bereitstellt und einen Zugriff auf die Datenbanken der nationalen Behörden gewährt. Darüber ist auch die elektronische Überprüfung der USt-ID möglich.

    Über MIAS sind aber nur Einzelabfragen erlaubt. Dadurch ist bei mehreren Abfragen der Aufwand entsprechend hoch.

    Außerdem bietet MIAS keine umgekehrte Suche an. Sie können also nicht nach der USt-ID eines Unternehmens suchen, sondern nur nach der USt-ID selbst und bekommen dann das Unternehmen zu dieser Identifikationsnummer genannt.

    Prüfung der Gültigkeit einer USt-ID

    Anhand der qualifizierten Prüfung der USt-ID erfahren Sie, ob mit der Identifikationsnummer des anderen Unternehmens alles korrekt ist. In dem Fall bekommen Sie automatisch eine Bestätigung zugesandt. Einmal als E-Mail und zusätzlich auf dem Postweg.

    Diese Bestätigung ist wichtig, da sie als nachweisliches Dokument gilt. Dieser Nachweise muss für spätere Betriebsprüfungen dokumentiert werden.

    Zur Dokumentation gehören diese Unterlagen:

    • Der Bestätigungsbrief
    • Ein Ausdruck der Bestätigung
    • Ein Screenshot der Bestätigung per E-Mail oder die Speicherung der E-Mail
    • Der vom BZSt bei einer Mehrfachanfrage übermittelte Datensatz

    Bewahren Sie alle Dokumente gut auf und denken Sie daran, dass Sie die Überprüfung häufiger durchführen sollten.

    Wie häufig sollte man die USt-ID prüfen?

    Generell reicht es, die USt-ID vor jedem Auftrag zu prüfen. Das muss aber natürlich nicht bei Bestandskunden sein, die regelmäßig bei Ihnen bestellen. Als Faustregel gilt, dass eine monatliche Überprüfung der USt-ID stattfinden sollte.

    Wichtig zu wissen ist, dass die USt-ID nicht ewig an ein Unternehmen gebunden ist. Durch eine Umfirmierung beispielsweise entsteht die Pflicht auf den Antrag einer neuen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Deshalb ist es immer möglich, dass sich die USt-ID zwischen zwei Aufträgen geändert hat.

    Bei einem Umzug innerhalb der Landesgrenzen bleibt die USt-ID erhalten. Wechselt ein Unternehmen aber den Standort in ein anderes Land, muss ebenfalls eine neue USt-ID beantragt werden.

    Eine regelmäßige Überprüfung ist also sinnvoll und auch verpflichtend. Sie müssen es aber wie gesagt nicht übertreiben. Bei neuer Kundschaft bietet sich allerdings immer an, die USt-ID vorerst bei jedem neuen Auftrag zu überprüfen, um Betrug vorzubeugen. Entwickelt sich eine Stammkundschaft, können Sie dieser in der Regel mehr vertrauen und es reicht wie gesagt eine Überprüfung im Monat.

    Die USt-IDs der EU-Mitgliedsstaaten

    Die EU-Mitgliedstaaten haben alle ihre eigenen USt-IDs. Das System gleicht sich aber stark. Die USt-ID beginnt immer mit einem Länderkürzel aus zwei Buchstaben und wird gefolgt von einer Ziffernfolge. Die Länge der USt-ID ist aber unterschiedlich und hängt vom Mitgliedsstaat ab.

    Hier finden Sie eine Tabelle mit den Umsatzsteuer-Identifikationsnummern der einzelnen EU-Staaten:

    USt-IDs der EU-Mitgliedsstaaten

    Länderkennzeichen

    Mitgliedsstaat

    Aufbau

    Beispiel

    AT

    Österreich

    Ein U gefolgt von einem Block mit 8 Ziffern

    ATU12345678

    BE

    Belgien

    1 Block mit 10 Ziffern

    BE1234567890

    BG

    Bulgarien

    1 Block mit 9 Ziffern oder 1 Block mit 10 Ziffern

    BG123456789(0)

    CY

    Zypern

    1 Block mit 8 Ziffern gefolgt von einem Buchstaben

    CY12345678A

    CZ

    Tschechische Republik

    1 Block mit 8, 9 oder 10 Ziffern

    CZ12345678(9)(0)

    DE

    Deutschland

    1 Block mit 9 Ziffern

    DE123456789

    DK

    Dänemark

    1 Block mit 8 Ziffern

    DK12345678

    EE

    Estland

    1 Block mit 9 Ziffern

    EE123456789

    EL

    Griechenland

    1 Block mit 9 Ziffern

    EL123456789

    ES

    Spanien

    1 Block mit 9 Ziffern, bei dem aber der erste und/oder letzte ein Buchstabe sein müssen

    ESX1234567X

    FI

    Finnland

    1 Block mit 8 Ziffern

    FI12345678

    FR

    Frankreich

    1 Block mit 2 Ziffern oder Buchstaben und 1 Block mit 9 Ziffern

    FRAB123456789

    HR

    Kroatien

    1 Block mit 11 Ziffern

    HR12345678901

    HU

    Ungarn

    1 Block mit 8 Ziffern

    HU12345678

    IE

    Irland

    1 Block mit 8 Ziffern oder 1 Block mit 9 Ziffern

    IE12345678(9)

    IT

    Italien

    1 Block mit 11 Ziffern

    IT12345678901

    LT

    Litauen

    1 Block mit 9 Ziffern oder 1 Block mit 12 Ziffern

    LT123456789(012)

    LU

    Luxemburg

    1 Block mit 8 Ziffern

    LU12345678

    LV

    Lettland

    1 Block mit 11 Ziffern

    LV12345678901

    MT

    Malta

    1 Block mit 8 Ziffern

    MT12345678

    NL

    Niederlande

    1 Block mit 12 Ziffern, Buchstaben und den Zeichen + oder * (die letzten beiden Zeichen sind immer Zahlen)

    NL123456789A12

    PL

    Polen

    1 Block mit 10 Ziffern

    PL1234567890

    PT

    Portugal

    1 Block mit 9 Ziffern

    PT123456789

    RO

    Rumänien

    1 Block mit 2 bis 10 Ziffern

    RO12(34567890)

    SE

    Schweden

    1 Block mit 12 Ziffern

    SE123456789012

    SI

    Slowenien

    1 Block mit 8 Ziffern

    SI12345678

    SK

    Slowakei

    1 Block mit 10 Ziffern, beginnt immer mit 10, 20 oder 40

    SK1034567890

    XI

    Nordirland

    1 Block mit 9 Ziffern

    XI123456789

    Nordirland hat eine gewisse Sonderstellung, da das Land aufgrund des Brexits eigentlich kein Teil mehr der EU ist, aber durch das Nordirland-Protokoll im europäischen Binnenmarkt verblieb.

    lxlp